Place me · Österreich
Wildcampen & frei stehen in Österreich
Keine bundesweite Regel – das Campieren ausserhalb von Campingplätzen steht in den Landesgesetzen und reicht vom Verbot bis zum Gemeindeermessen. Hier steht die Regel jedes Bundeslands.
Österreich hat keine bundesweite Regel zum Übernachten im Wohnmobil ausserhalb von Campingplätzen. Die Landesgesetze reichen vom Verbot (Tirol, Wien, Kärnten, Niederösterreich, Burgenland) bis zum Gemeindeermessen (Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg).
Auch in Verbotsländern gilt kurzzeitiges Parken nicht als Campieren: Burgenland und Kärnten nehmen das kurzfristige Abstellen auf Parkplätzen aus, Tirol den Aufenthalt, der lediglich der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient. Wien untersagt an öffentlichen Orten ausdrücklich das Schlafen in Wohnmobilen und Pkw.
Die Übersicht ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft: Gemeindeverordnungen und Schilder vor Ort gehen vor.
Die Regeln der Bundesländer
Status, Zusammenfassung, Quelle und Prüfdatum – genau so, wie Place me sie auf der Karte anwendet.
Erlaubt: Übernachten im Fahrzeug ist ausdrücklich zulässig. Geduldet: keine eigene Regel oder nur mit Einschränkungen – Signalisation und Gemeinde entscheiden. Verboten: nur auf offiziellen Plätzen.
Burgenland
VerbotenIn der freien Landschaft ist es verboten, ausserhalb bewilligter Camping- oder Mobilheimplätze zu campen oder Wohnwagen und Wohnmobile abzustellen. Ausgenommen ist nur kurzzeitiges Parken auf Parkplätzen.
Quelle: oesterreich.gv.at – Campen im Burgenland (Bgld. Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz), Stand 6. September 2026 · www.oesterreich.gv.at
Kärnten
VerbotenIn der freien Landschaft ist es verboten, ausserhalb behördlich bewilligter Campingplätze zu zelten oder Wohnwagen abzustellen (§ 15 K-NSG 2002). Ausgenommen ist nur das kurzfristige Abstellen auf Flächen des ruhenden Verkehrs.
Quelle: RIS – Kärntner Naturschutzgesetz 2002, § 15, Stand 6. September 2026 · www.ris.bka.gv.at
Niederösterreich
VerbotenIm Grünland ist es verboten, ausserhalb genehmigter Campingplätze Wohnwagen, Wohnmobile oder mobile Heime aufzustellen oder abzustellen (NÖ Naturschutzgesetz). Ein Verstoss ist eine Verwaltungsübertretung.
Quelle: oesterreich.gv.at – Campen in Niederösterreich (NÖ Naturschutzgesetz), Stand 6. September 2026 · www.oesterreich.gv.at
Oberösterreich
GeduldetCampieren ausserhalb von Campingplätzen ist nicht generell verboten; Gemeinden können es per Verordnung auf bestimmte Orte beschränken oder ganz untersagen. Als Campieren gilt der über ein kurzes Verweilen hinausgehende Aufenthalt in oder neben Fahrzeugen.
Quelle: oesterreich.gv.at – Campen in Oberösterreich (Oö. Tourismusgesetz, Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz), Stand 6. September 2026 · www.oesterreich.gv.at
Salzburg
GeduldetCampieren ausserhalb von Campingplätzen ist nicht grundsätzlich verboten; der Bürgermeister kann es bei erheblicher Verletzung öffentlicher Interessen untersagen und die Gemeinde per Verordnung Orte erlauben oder ausschliessen (§ 13 Salzburger Campingplatzgesetz). Mehrere Gemeinden verbieten das Übernachten in Wohnmobilen.
Quelle: oesterreich.gv.at – Campen in Salzburg (Salzburger Campingplatzgesetz), Stand 6. September 2026 · www.oesterreich.gv.at
Steiermark
GeduldetDie Steiermark hat keine Bestimmungen, die das Campieren ausserhalb von Campingplätzen ausdrücklich erlauben oder verbieten. Naturschutzbestimmungen, Almen und Gemeindeverordnungen können es einschränken.
Quelle: oesterreich.gv.at – Campen in der Steiermark, Stand 6. September 2026 · www.oesterreich.gv.at
Tirol
VerbotenDas Kampieren ausserhalb von Campingplätzen ist verboten (§ 3 Tiroler Campinggesetz 2001), Strafe bis 600 Euro. Nicht als Kampieren gilt ein Aufenthalt, der lediglich der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient; Gemeinden können befristete Ausnahmeflächen verordnen.
Quelle: RIS – Tiroler Campinggesetz 2001, § 2 lit. a und § 3, Stand 6. September 2026 · www.ris.bka.gv.at
Vorarlberg
GeduldetDer Bürgermeister kann das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen ausserhalb von Campingplätzen untersagen, wenn öffentliche Interessen gröblich verletzt werden; die Gemeinde kann per Verordnung Orte erlauben oder verbieten (Vorarlberger Campingplatzgesetz). Naturschutzbestimmungen, etwa an Seen, gehen vor.
Quelle: oesterreich.gv.at – Campen in Vorarlberg (Vorarlberger Campingplatzgesetz), Stand 6. September 2026 · www.oesterreich.gv.at
Wien
VerbotenDas Abstellen von Wohnmobilen, Wohnwagen oder Pkw zu Wohnzwecken und deren Benützung zum Schlafen ist an öffentlichen Orten ausserhalb von Campingplätzen untersagt (Wiener Kampierverordnung). Ein Verstoss ist eine Verwaltungsübertretung.
Quelle: oesterreich.gv.at – Campen in Wien (Kampierverordnung des Magistrats), Stand 6. September 2026 · www.oesterreich.gv.at
Für alle übrigen Bundesländer haben wir noch keine eigene Regel geprüft; dort gilt auf Place me die Landesregel.
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Häufige Fragen
Darf ich in Österreich im Wohnmobil auf einem Parkplatz übernachten?+
Es gilt die Regel des Bundeslands. In Tirol ist Kampieren ausserhalb von Campingplätzen verboten, ein Aufenthalt zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gilt aber nicht als Kampieren. Burgenland und Kärnten nehmen nur kurzzeitiges Parken aus. Wien untersagt das Abstellen zu Wohnzwecken und das Schlafen im Fahrzeug an öffentlichen Orten. Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg verbieten es nicht generell; Gemeinden können es beschränken.
Wo ist Wildcampen in Österreich verboten?+
Tirol (§ 3 Tiroler Campinggesetz 2001), Wien (Kampierverordnung), Kärnten (§ 15 K-NSG 2002, freie Landschaft), Niederösterreich (Grünland, NÖ Naturschutzgesetz) und Burgenland (freie Landschaft, Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz).
Welche Strafen drohen?+
Tirol: Strafe bis 600 Euro. Niederösterreich und Wien: Verwaltungsübertretung. Für die übrigen Länder nennen unsere Quellen keine Strafhöhen.
Was gilt als Campieren?+
Oberösterreich definiert Campieren als den über ein kurzes Verweilen hinausgehenden Aufenthalt in oder neben Fahrzeugen. Tirol zählt einen Aufenthalt, der lediglich der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient, nicht als Kampieren.
Können Gemeinden eigene Regeln erlassen?+
Ja. Oberösterreich: per Verordnung auf bestimmte Orte beschränken oder untersagen. Salzburg und Vorarlberg: Der Bürgermeister kann es bei erheblicher Verletzung öffentlicher Interessen untersagen, die Gemeinde per Verordnung Orte erlauben oder ausschliessen – in Salzburg verbieten mehrere Gemeinden das Übernachten in Wohnmobilen. Tirol: befristete Ausnahmeflächen.
Was gilt in Naturschutzgebieten, auf Almen und an Seen?+
Naturschutzbestimmungen gehen vor – in Vorarlberg etwa an Seen; in der Steiermark können Naturschutz, Almen und Gemeindeverordnungen das Campieren einschränken. In Kärnten und im Burgenland ist es in der freien Landschaft verboten.
Wo finde ich legale Plätze in Österreich?+
Auf der Place-me-Karte: Offizielle Stellplätze und Campingplätze sind immer erlaubt; für Parkplätze gilt die Regel des Bundeslands. Der Filter «Legal» blendet rote Plätze aus.
Die Angaben stammen aus OpenStreetMap und von Campern. Prüfe Schilder und Verbote vor Ort – die Ampel ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Caraplace übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität; du stehst auf eigene Verantwortung.
Nur legale Plätze auf der Karte
Der Filter «Legal» zeigt nur Plätze mit grüner oder gelber Ampel – offizielle Stellplätze, Campingplätze, Höfe und Parkplätze in Regionen, die das Übernachten erlauben oder dulden.
Nur legale Plätze auf der KarteRegeln in anderen Ländern
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