Einstellvertrag für Wohnmobil und Wohnwagen (Vorlage)
Mustervertrag für Wohnmobil oder Wohnwagen in Halle, Scheune oder auf dem Platz: Dauer, Preis, Zugang, Haftung, Versicherung, Kündigung. Gratis als PDF.
Ein schriftlicher Einstellvertrag schützt beide Seiten: Der Anbieter weiss, was in seiner Halle steht und wer dafür zahlt, der Mieter weiss, was er für sein Geld bekommt und wer im Schadenfall haftet. Die folgende Vorlage deckt die Punkte ab, die in der Praxis am häufigsten zu Streit führen. Sie ist kostenlos, kann frei angepasst werden und ersetzt keine Rechtsberatung. Drucke sie aus oder speichere sie als PDF, fülle die Lücken aus, und dann unterschreiben beide.
Einstellvertrag
Zwischen dem Anbieter (Vermieter): Name, Adresse, Telefon, E-Mail ____________________________
und dem Mieter (Fahrzeughalter): Name, Adresse, Telefon, E-Mail ____________________________
1. Gegenstand
Der Anbieter überlässt dem Mieter einen Einstellplatz für das Fahrzeug: Marke/Typ ______________, Kontrollschild ______________, Länge ____ m, Breite ____ m, Höhe ____ m. Standort des Platzes: ____________________________ (Halle / Scheune / Carport / Freiplatz, Platz-Nr. ____). Der Platz dient ausschliesslich dem Abstellen des genannten Fahrzeugs. Übernachten, Wohnen und Arbeiten am Fahrzeug sind nicht erlaubt, sofern nicht unter Punkt 8 anders vereinbart.
2. Dauer
Beginn: ______________. Der Vertrag ist ☐ unbefristet ☐ befristet bis ______________ (z. B. Winterlager bis 30. April). Ein befristeter Vertrag endet ohne Kündigung. Ein unbefristeter Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von ____ Monaten auf ein Monatsende gekündigt werden, schriftlich (Brief oder E-Mail).
3. Miete und Zahlung
Die Miete beträgt CHF ______ pro ☐ Monat ☐ Saison ☐ Jahr, zahlbar ☐ monatlich im Voraus ☐ für die ganze Dauer im Voraus, auf das Konto ____________________________. Im Preis inbegriffen: ☐ Strom für Ladeerhaltung ☐ Wasser ☐ nichts Weiteres. Zusätzlich vereinbart: ____________________________. Eine Kaution von CHF ______ ☐ wird ☐ wird nicht geleistet und nach Vertragsende innert 30 Tagen zurückerstattet, sofern keine Schäden am Platz entstanden sind.
4. Zugang
Der Mieter hat Zugang zum Fahrzeug: ☐ jederzeit ☐ zu folgenden Zeiten ______________ ☐ nach Absprache mit Voranmeldung von ____ Tagen. Übergebene Schlüssel, Codes oder Badges: ______________. Der Mieter darf sie nicht weitergeben und gibt sie bei Vertragsende zurück.
5. Pflichten des Anbieters
Der Anbieter stellt den Platz im vereinbarten Zustand zur Verfügung (trocken, befahrbar, Tor abschliessbar, falls so beschrieben) und sorgt dafür, dass das Fahrzeug nicht durch seinen Betrieb beschädigt wird. Er darf das Fahrzeug nicht benutzen und nur in Notfällen oder nach Absprache verschieben.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter stellt das Fahrzeug nur am zugewiesenen Platz ab, hält den Platz sauber, lagert keine Gasflaschen, Treibstoff oder andere gefährliche Stoffe ausserhalb des Fahrzeugs und schaltet vor dem Einstellen Gasanlage und Hauptschalter aus, sofern der Anbieter das verlangt. Er meldet Schäden am Platz sofort.
7. Haftung und Versicherung
Das Fahrzeug bleibt über die Versicherung des Halters versichert (Haftpflicht, empfohlen Teil- oder Vollkasko für Diebstahl, Feuer, Hagel, Elementar). Der Anbieter haftet nur für Schäden, die er oder seine Hilfspersonen grobfahrlässig oder absichtlich verursachen. Für Diebstahl, Einbruch, Elementarereignisse, Tierschäden und Schäden durch Dritte übernimmt der Anbieter keine Haftung. Der Anbieter bestätigt, dass die Einstellung Dritter mit seiner Gebäude- und Haftpflichtversicherung abgesprochen ist: ☐ ja ☐ noch offen.
8. Besondere Vereinbarungen
____________________________________________________________ (z. B. Strom nach Zähler, Winterservice, Batterieladen durch den Anbieter, Nutzung des Waschplatzes, Übernachten im Fahrzeug).
9. Vertragsende
Bei Vertragsende holt der Mieter das Fahrzeug spätestens am letzten Vertragstag ab. Holt er es trotz schriftlicher Mahnung und Nachfrist von 30 Tagen nicht ab, darf der Anbieter es auf Kosten des Mieters abschleppen und einstellen lassen. Ausstehende Mieten sind bis zur Abholung geschuldet.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Anbieters. Beide Parteien erhalten ein unterschriebenes Exemplar.
Ort, Datum ______________ Anbieter ______________________ Mieter ______________________
Hinweise zur Vorlage
Die Vorlage geht von der üblichen Aufteilung aus: Das Fahrzeug bleibt über den Halter versichert, der Anbieter haftet nur für eigenes grobes Verschulden. Wer als Anbieter mehr Sicherheit bieten will (etwa bewachte Hallen), kann Punkt 7 entsprechend erweitern, sollte das aber mit seiner Versicherung abstimmen. Landwirte klären vor der ersten Vermietung mit der Gemeinde, ob die Nutzung ausserhalb der Bauzone bewilligt werden muss. Mehr dazu unter Einstellplatz vermieten und in den Fragen und Antworten.
FAQ
Ist ein mündlicher Einstellvertrag gültig?
Ja, ein Mietvertrag kommt in der Schweiz auch mündlich zustande. Ohne Schriftform lässt sich im Streitfall aber kaum beweisen, was vereinbart wurde, besonders bei Haftung und Kündigungsfrist. Deshalb lohnt sich das Ausfüllen dieser Vorlage.
Wer zahlt, wenn das Wohnmobil in der Halle beschädigt wird?
Grundsätzlich die Versicherung des Fahrzeughalters. Der Anbieter haftet nur, wenn er den Schaden grobfahrlässig oder absichtlich verursacht hat, etwa mit einem eigenen Fahrzeug oder durch ein bekanntes Leck im Dach. Diese Aufteilung steht in Punkt 7 der Vorlage.
Kann ich die Vorlage anpassen?
Ja, sie ist kostenlos und frei verwendbar. Streiche, was nicht passt, und ergänze eigene Punkte unter «Besondere Vereinbarungen». Bei grösseren Beträgen oder gewerblichen Hallen empfiehlt sich eine Prüfung durch eine Fachperson.