Place me · Schweiz
Wildcampen & frei stehen in der Schweiz
Übernachten im Wohnmobil ausserhalb von Campingplätzen ist in der Schweiz Sache der Kantone und Gemeinden. Hier steht die Regel jedes Kantons – so, wie Place me sie auf der Karte anwendet.
Eine nationale Regel zum Übernachten im Wohnmobil auf Parkplätzen gibt es nicht; Kantone und Gemeinden entscheiden. Der Grundsatz lautet: Parkieren ist nicht Campieren. Wer im Fahrzeug schläft, aber keine Stühle, Markisen oder Stützen aufstellt, parkiert.
Wo ein Kanton das Übernachten nicht ausdrücklich regelt, gelten Strassenverkehrsgesetz und Signalisation vor Ort, das Gemeindereglement und auf Privatgrund die Zustimmung des Eigentümers – so formuliert es etwa der Kanton Luzern. Wildes Campieren mit Aufbauten stuft das Wallis als bewilligungspflichtig ein (Art. 22 RPG, Art. 16 Abs. 2 lit. a BauV).
Die Übersicht unten fasst die Regel jedes Kantons zusammen, mit Quelle und Prüfdatum. Sie ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft: Schilder vor Ort gehen immer vor.
Die Regeln der Kantone
Status, Zusammenfassung, Quelle und Prüfdatum – genau so, wie Place me sie auf der Karte anwendet.
Erlaubt: Übernachten im Fahrzeug ist ausdrücklich zulässig. Geduldet: keine eigene Regel oder nur mit Einschränkungen – Signalisation und Gemeinde entscheiden. Verboten: nur auf offiziellen Plätzen.
Aargau
ErlaubtEine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz ist erlaubt, sofern kein Verbotsschild steht. Stühle, Tisch oder Markise draussen sind nicht erlaubt; im Übrigen entscheiden Gemeinde und Grundeigentümer.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026) (keine kantonale Rechtsgrundlage genannt), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Appenzell Innerrhoden
VerbotenÜbernachten ist nur auf Parkplätzen erlaubt, auf denen Parkfelder für Camper ausgeschieden sind. Auf anderen Parkplätzen und in der Natur ist es nicht gestattet.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Appenzell Ausserrhoden
GeduldetKeine kantonale Vorschrift zum Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen; massgebend sind Signalisation vor Ort, Gemeindereglement und Grundeigentümer. Nur im Fahrzeug schlafen – Stühle, Tisch oder Markise draussen sind nicht erlaubt.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Bern
GeduldetWildcampen ist nicht generell erlaubt; für das Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen nennt der Kanton keine eigene Regel, die Gemeinde entscheidet. Die Stadt Bern verbietet Campieren auf öffentlichem Grund ausserhalb bestimmter Flächen.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Basel-Landschaft
GeduldetKeine kantonale Vorschrift zum Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen; massgebend sind Signalisation vor Ort, Gemeindereglement und Grundeigentümer. Nur im Fahrzeug schlafen – Stühle, Tisch oder Markise draussen sind nicht erlaubt.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Basel-Stadt
VerbotenÜbernachten im Wohnmobil auf öffentlichen Parkplätzen ist nicht erlaubt; unrechtmässig abgestellte Fahrzeuge können entfernt werden. Der Kanton bietet an der Bäumlihofstrasse Wohnmobil-Abstellplätze (kostenlos, max. 24 Stunden).
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Freiburg
VerbotenÜbernachten im Wohnmobil ist nur auf offiziellen Stellplätzen erlaubt (z.B. Romont, Charmey), nicht auf gewöhnlichen Parkplätzen oder in der Natur.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Genf
GeduldetCampingfahrzeuge dürfen auf öffentlichen Parkplätzen weniger als 24 Stunden abgestellt werden; Campieren im öffentlichen Raum braucht eine Bewilligung der zuständigen Behörde.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Glarus
GeduldetKeine kantonale Vorschrift zum Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen; massgebend sind Signalisation vor Ort, Gemeindereglement und Grundeigentümer. Nur im Fahrzeug schlafen – Stühle, Tisch oder Markise draussen sind nicht erlaubt.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Graubünden
GeduldetWildcampen ist nicht generell erlaubt und in Jagdbanngebieten, Naturschutzgebieten, Biotopen und im Nationalpark verboten. Für das Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen nennt der Kanton keine eigene Regel; die Gemeinde entscheidet.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Jura
GeduldetKeine kantonale Vorschrift zum Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen; massgebend sind Signalisation vor Ort, Gemeindereglement und Grundeigentümer. Nur im Fahrzeug schlafen – Stühle, Tisch oder Markise draussen sind nicht erlaubt.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Luzern
GeduldetDas Übernachten (nicht aber Campieren) auf Parkplätzen und Rastplätzen ist erlaubt, wo es nicht durch Strassenverkehrsgesetz oder Signalisation verboten ist. Auf Gemeindegrund gilt das Gemeindereglement, auf Privatgrund braucht es die Zustimmung des Eigentümers.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Neuenburg
GeduldetKeine kantonale Vorschrift zum Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen; massgebend sind Signalisation vor Ort, Gemeindereglement und Grundeigentümer. Nur im Fahrzeug schlafen – Stühle, Tisch oder Markise draussen sind nicht erlaubt.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Nidwalden
VerbotenÜbernachten im Wohnmobil auf öffentlichen Parkplätzen ist nicht erlaubt. Auf Privatgrund ist es mit Einverständnis des Grundeigentümers für höchstens zwei Monate möglich.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Obwalden
ErlaubtZum einmaligen Übernachten darf ein Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden (Art. 8 Gesetz über das Campieren). Es geschieht auf eigenes Risiko; Schutzgebiete sind tabu.
Quelle: Kanton Obwalden – Gesetz über das Campieren (GDB 971.4), Art. 8 Einmaliges Übernachten, Stand 6. September 2026 · gdb.ow.ch
St. Gallen
GeduldetKeine kantonale Vorschrift zum Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen; massgebend sind Signalisation vor Ort, Gemeindereglement und Grundeigentümer. Nur im Fahrzeug schlafen – Stühle, Tisch oder Markise draussen sind nicht erlaubt.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Schaffhausen
GeduldetKeine kantonale Vorschrift zum Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen; massgebend sind Signalisation vor Ort, Gemeindereglement und Grundeigentümer. Nur im Fahrzeug schlafen – Stühle, Tisch oder Markise draussen sind nicht erlaubt.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Solothurn
GeduldetKeine kantonale Vorschrift zum Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen; massgebend sind Signalisation vor Ort, Gemeindereglement und Grundeigentümer. Nur im Fahrzeug schlafen – Stühle, Tisch oder Markise draussen sind nicht erlaubt.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Schwyz
GeduldetÜbernachten im Wohnmobil auf Parkplätzen ist nicht generell verboten; Signalisation und Parkgebühren beachten. Wohnwagen und dergleichen, die länger als 48 Stunden benutzt werden, dürfen nur auf bewilligten Campingplätzen stehen.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Thurgau
GeduldetKeine kantonale Vorschrift zum Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen; massgebend sind Signalisation vor Ort, Gemeindereglement und Grundeigentümer. Nur im Fahrzeug schlafen – Stühle, Tisch oder Markise draussen sind nicht erlaubt.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Tessin
VerbotenDas Übernachten auf Rastplätzen oder Parkplätzen ist nicht erlaubt. Einzig das Biwakieren für eine Nacht oberhalb der Waldgrenze ist gestattet.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Uri
GeduldetÜbernachten im Wohnmobil auf Parkplätzen ist grundsätzlich erlaubt, sofern es nicht durch Signalisation (z.B. nächtliches Parkverbot) verboten oder eingeschränkt ist. Gemeindeverordnungen beachten.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Waadt
GeduldetKeine kantonale Vorschrift zum Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen; massgebend sind Signalisation vor Ort, Gemeindereglement und Grundeigentümer. Nur im Fahrzeug schlafen – Stühle, Tisch oder Markise draussen sind nicht erlaubt.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Wallis
VerbotenWildes Campieren ist bewilligungspflichtig (Art. 22 RPG, Art. 16 Abs. 2 lit. a BauV). Auf Raststätten der Nationalstrassen ist Übernachten verboten, an Kantonsstrassen bewilligungspflichtig, an Gemeindestrassen gilt das Gemeindereglement.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026) (Angaben Kanton Wallis), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Zug
GeduldetKeine kantonale Vorschrift zum Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen; massgebend sind Signalisation vor Ort, Gemeindereglement und Grundeigentümer. Nur im Fahrzeug schlafen – Stühle, Tisch oder Markise draussen sind nicht erlaubt.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
Zürich
GeduldetKeine kantonale Vorschrift zum Übernachten im Fahrzeug auf Parkplätzen; massgebend sind Gemeinde und Grundeigentümer. Im Wald ist eine einmalige Übernachtung ohne Aufbau zusätzlicher Einrichtungen gestattet.
Quelle: laut TCS – Wildcampen in der Schweiz, Kantonsübersicht (Stand 1. Juli 2026), Stand 6. September 2026 · www.tcs.ch
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Häufige Fragen
Darf ich in der Schweiz auf einem Parkplatz im Wohnmobil übernachten?+
Eine nationale Regel gibt es nicht; Kantone und Gemeinden entscheiden. Der Aargau erlaubt eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz, sofern kein Verbotsschild steht. Luzern und Uri erlauben das Übernachten, wo Signalisation oder Strassenverkehrsgesetz es nicht verbieten. Basel-Stadt, Nidwalden, Tessin und Freiburg erlauben es nicht bzw. nur auf offiziellen Stellplätzen. In den meisten übrigen Kantonen entscheiden Signalisation vor Ort, Gemeindereglement und Grundeigentümer.
Gilt in der Schweiz die Regel «eine Nacht ist erlaubt»?+
Nicht landesweit. Ausdrücklich eine Nacht erlauben der Aargau (öffentlicher Parkplatz ohne Verbotsschild) und Obwalden (einmaliges Übernachten ohne Bewilligung ausserhalb von Campingplätzen, Art. 8 Gesetz über das Campieren, sofern keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden). Genf begrenzt das Abstellen von Campingfahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen auf weniger als 24 Stunden; Zürich erlaubt im Wald eine einmalige Übernachtung ohne Aufbau zusätzlicher Einrichtungen.
Darf ich auf einem Autobahn-Rastplatz übernachten?+
Das regeln die Kantone unterschiedlich. Wallis: auf Raststätten der Nationalstrassen verboten, an Kantonsstrassen bewilligungspflichtig. Tessin: Übernachten auf Rastplätzen nicht erlaubt. Luzern: auf Park- und Rastplätzen erlaubt, wo Strassenverkehrsgesetz oder Signalisation es nicht verbieten. Ohne kantonale Regel gilt die Signalisation vor Ort.
Was gilt auf einem Gemeindeparkplatz?+
Viele Kantone – etwa beide Appenzell, Basel-Landschaft, Glarus, Jura, Neuenburg, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Waadt und Zug – haben keine eigene Vorschrift; dann entscheiden Signalisation vor Ort, Gemeindereglement und Grundeigentümer. Im Kanton Bern entscheidet die Gemeinde; die Stadt Bern verbietet Campieren auf öffentlichem Grund ausserhalb bestimmter Flächen. Also auf Schilder achten und im Zweifel bei der Gemeinde fragen.
Darf ich auf einem Bauernhof oder auf Privatgrund übernachten?+
Auf Privatgrund braucht es die Zustimmung des Eigentümers (so etwa Luzern). Nidwalden erlaubt es mit Einverständnis des Grundeigentümers für höchstens zwei Monate. Höfe auf Place me sind Plätze, die der Host ausdrücklich anbietet – deshalb zeigen wir sie wie offizielle Stellplätze und Campingplätze als erlaubt.
Wo ist der Unterschied zwischen Parkieren und Campieren?+
Parkieren ist nicht Campieren: keine Stühle, Markisen oder Stützen (TCS). Luzern erlaubt das Übernachten, nicht aber das Campieren; Schwyz beschränkt die Benutzung von Wohnwagen und dergleichen über 48 Stunden auf bewilligte Campingplätze. Wer im Fahrzeug schläft und nichts aufstellt, bleibt in den meisten Kantonen beim Parkieren.
Welche Bussen drohen?+
Unsere Quellen nennen für die Schweiz keine Bussenhöhen, aber Konsequenzen: In Basel-Stadt können unrechtmässig abgestellte Fahrzeuge entfernt werden; im Wallis ist wildes Campieren bewilligungspflichtig (Art. 22 RPG, Art. 16 Abs. 2 lit. a BauV). Wer sich an Signalisation und Gemeindereglement hält und nichts aufstellt, bleibt beim Parkieren.
Wo ist Wildcampen ausdrücklich verboten?+
Graubünden: in Jagdbanngebieten, Naturschutzgebieten, Biotopen und im Nationalpark. Obwalden: Schutzgebiete sind auch beim einmaligen Übernachten tabu. Tessin: nur das Biwakieren für eine Nacht oberhalb der Waldgrenze ist gestattet. Wallis: bewilligungspflichtig. Appenzell Innerrhoden: Übernachten nur auf Parkplätzen mit ausgeschiedenen Camper-Parkfeldern.
Die Angaben stammen aus OpenStreetMap und von Campern. Prüfe Schilder und Verbote vor Ort – die Ampel ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Caraplace übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität; du stehst auf eigene Verantwortung.
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